Das Übertrittsverfahren in der Grundschule

Mit der Neufassung der Volksschulordnung ab September 2008 ergeben sich auch Neuerungen im Übertrittsverfahren der Grundschule (§ 29 VSO „Übertritt an ein Gymnasium, an eine Realschule oder an eine Wirtschaftsschule“).Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Volksschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis (§29, Abs.2 VSO).

Das Übertrittszeugnis (nach § 29 Abs. 2 Satz 1) ersetzt in der Jahrgangsstufe 4 das Zwischenzeugnis; am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eine Zwischeninformation zum Leistungsstand, die die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern und - soweit erforderlich - einen Hinweis gemäß § 50 Abs. 8 Satz 3 enthält ( § 50 VSO „Zwischen- und Jahreszeugnisse“).

Das Übertrittszeugnis enthält (§29, Abs.3 VSO): 

  1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, 
  2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch,Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, 
  3. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens, 
  4. eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird. 

Damit entfällt das pädagogische Wortgutachten!

Die Eignung für den Bildungsweg Gymnasium in der Jahrgangsstufe 4 liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt (§29, Abs.4 VSO).

Damit entfällt die Feststellung einer bedingten Eignung für das Gymnasium, für die Realschule bleibt die Eignungsfeststellung wie bisher!

 

Übertritt in die Realschule in Klasse 5:

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Für die Realschule benötigt die Schülerin / der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.

Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).

 

Übertritt ins Gymnasium Klasse 5

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.

Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
Nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule kann das Kind in die 5. jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt. 

 

Weitere Informationen hierzu   https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

 

Übertrittsphase im Schuljahr 2022/23

Elternabend zum Übertritt digital 29.11.2022, 19:00 Uhr

Elternsprechabend: Info über die Klassenlehrkräfte

Zwischeninformation: 20.01.2023

Übertrittszeugnis 02.05.2023

Anmeldezeitraum an den Schulen: 08.05. - 12.05.2023

Probeunterricht: 16.05./17.05. und 19.05.23

 

Achten Sie bitte auf die Informationsabende der weiterführenden Schulen. Einladungen erhalten Sie durch Ihr Kind. Meist informiert auch die örtliche Presse.

 

 

Beratung zum Übertritt:

Beratung erhalten Sie auch außerhalb der genannten Termine gerne durch die Klassenlehrkräfte und unseren Beratungslehrer, Herrn Jonas, Telefon: 09176 996699-14

Auf Wunsch und Anfrage vor Ort an der Grundschule können Sie einen zusätzlichen Beratungstermin mit einer Beratungslehrkraft einer aufnehmenden Schulart zu führen.

Für unsern Schulsprengel sind folgende Beratungslehrkräfte zuständig.

 

Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach

Herr Reinhard Ilgner  09122 69050

Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium Schwabach

 

Frau Katharina Bluhme  

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Herrmann-Stamm-Realschule

 

Herr Christian Leipold  09122 6312-6  oder

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Johannes-Kern- Mittelschule

Herr Vogel  09176/98060

Karl-Dehm-Mittelschule

Frau Schellenberger 09129/401534

 

 

Stand November 2022 (Änderungen  vorbehalten) 

U.Ringlein, Schulleitung

 

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