Liebe Eltern und Schülerinnen und Schüler der JHS,

Um den Infektionsschutz an unseren Schulen weiter zu stärken, gilt dort ab sofort die „3G-Regel“.

Für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bedeutet das: Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind.

 Für die Schülerinnen und Schüler, die an den Grundschulen und Förderzentren an den PCR-Pooltestungen teilnehmen, wird künftig am Montag-morgen zu Unterrichtsbeginn ein zusätzlicher Selbsttest durchgeführt – unabhängig davon, ob in der jeweiligen Klasse bzw. Lerngruppe an diesem Tag eine PCR-Pooltestung stattfindet oder nicht.

Sollte Ihr Kind nicht am Pooltest teilnehmen, sind externe testnachweise möglich.

Folgende Testverfahren sind möglich:

  • ein maximal vor 48 Stunden durchgeführter PCR-Test, ein POC-PCR-Test oder ein weiterer Test nach Amplifikationstechnik (Vorlage 2x pro Woche)
  • ein maximal vor 24 Stunden durchgeführter POC-Antigentest (Vorlage 3x pro Woche).

 Die Testungen sind auch außerhalb der Schule weiterhin für Schülerinnen und Schüler kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht wie bisher nicht aus.

 

Künftig ist auch im Sportunterricht im Schulgebäude grundsätzlich wieder eine Maske zu tragen. Der Unterricht wird dementsprechend angepasst.

 

 

Bleiben Sie gesund!

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